Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Freitag ein wegweisendes und endgültiges Urteil verkündet und die Handels- und Fischereiabkommen der Europäischen Union mit Marokko für nichtig erklärt. Die Große Kammer entschied, dass die bilateralen Verträge das umstrittene Gebiet der Westsahara rechtswidrig einbezogen haben, ohne die freie Zustimmung der einheimischen Sahrawis einzuholen.
Damit wiesen die obersten EU-Richter die Rechtsmittel der EU-Kommission und des Rates zurück. Die Richter bekräftigten, dass die Westsahara gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen ein vom Staatsgebiet Marokkos rechtlich getrenntes Territorium darstellt.
Selbstbestimmungsrecht der Sahrawis setzt völkerrechtliche Schranken
Das Gericht stellte klar, dass wirtschaftliche Vorteile für ein Gebiet keinesfalls die formelle und demokratische Zustimmung des betroffenen Volkes, vertreten durch die Befreiungsbewegung Polisario, ersetzen können.
Das Fischereiabkommen, das europäischen Fangflotten – vor allem spanischen und portugiesischen Trawlern – den Fang in den fischreichen Gewässern vor der Westsahara erlaubte, ist damit hinfällig und kann völkerrechtlich nicht fortgeführt werden.
“Die Zustimmung des Volkes der Westsahara war eine unverzichtbare Voraussetzung für den wirksamen Abschluss von Abkommen, die sein Gebiet und seine natürlichen Ressourcen betreffen.” — Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union
Aus für europäische Fangflotten und einjährige Übergangsfrist im Agrarsektor
Um drastische Versorgungsunterbrechungen auf den europäischen Agrarmärkten abzuwenden, ordnete der EuGH an, dass die Handelsregeln für Agrargüter für eine Übergangszeit von zwölf Monaten in Kraft bleiben dürfen.
Das marokkanische Außenministerium wies den Richterspruch zurück und bekräftigte, keine Infragestellung seiner territorialen Integrität zu dulden. Brüssel steht nun vor dem Dilemma, europäische Rechtsprechung und vitale Partnerschaften in Nordafrika in Einklang zu bringen.
Frequently Asked Questions
Warum hat der EuGH die Verträge zwischen der EU und Marokko aufgehoben?
Weil sie die Westsahara und deren Rohstoffe ohne völkerrechtlich notwendige Zustimmung des Volkes der Sahrawis einbezogen haben.
Dürfen europäische Schiffe weiterhin vor der Westsahara fischen?
Nein, mit der Nichtigkeit des Fischereiabkommens haben EU-Fischer keinen legalen Zugang mehr zu diesen Gewässern.





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