Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag ein historisches Menschenrechtsurteil gefällt und entschieden, dass die Gesamtheit der diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen und Mädchen eine Verfolgung im Sinne des EU-Rechts darstellt.
In dem Urteil zu den verbundenen Rechtssachen AH und FN (C-608/22 und C-609/22) legten die Luxemburger Richter fest, dass die Asylbehörden aller 27 Mitgliedstaaten afghanischen Frauen allein aufgrund ihrer Nationalität und ihres Geschlechts den Flüchtlingsstatus zuerkennen müssen.
Systematischer Entzug elementarer Grundrechte als schwerwiegende Verfolgung gewertet
Seit ihrer Rückkehr an die Macht im August 2021 haben die Taliban Frauen schrittweise aus dem öffentlichen Leben verbannt: Mädchen wird der Besuch von weiterführenden Schulen und Universitäten verwehrt, Frauen ist die Berufstätigkeit größtenteils untersagt, und Reisen ohne männliche Begleitung sind verboten.
Die Richter führten aus, dass diese restriktiven Maßnahmen in ihrer Gesamtheit und Kumulierung das Ziel verfolgen, Frauen grundlegende Menschenrechte zu verweigern, was den Tatbestand einer schwerwiegenden Verfolgungshandlung erfüllt.
“Die vom Taliban-Regime gegenüber Frauen ergriffenen diskriminierenden Maßnahmen weisen eine solche Schwere auf, dass sie Verfolgungshandlungen darstellen, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen, ohne dass eine individuelle Verfolgungsgefahr nachgewiesen werden muss.” — Europäischer Gerichtshof
Europäische Asylbehörden müssen individuelle Beweispflicht nicht mehr einfordern
Mit diesem Richterspruch entfällt für schutzsuchende afghanische Frauen die bisherige Hürde, im Asylverfahren detailliert beweisen zu müssen, dass sie im Heimatland persönlich ins Visier der radikalislamischen Miliz geraten waren.
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) und Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Entscheidung als wegweisendes Schutzsignal, das zu einer einheitlichen Asylpraxis in ganz Europa führen wird.
Frequently Asked Questions
Was hat der EuGH zur Situation afghanischer Frauen geurteilt?
Der EuGH entschied, dass die Unterdrückung durch die Taliban Verfolgung ist und afghanische Frauen automatisch Anspruch auf Flüchtlingsstatus haben.
Müssen afghanische Asylbewerberinnen noch persönliche Drohungen beweisen?
Nein, der Nachweis des afghanischen Passes und des weiblichen Geschlechts genügt nach dem Urteil für die Schutzgewährung in der EU.





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