Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat die Rechte von Flugreisenden mit einem richtungsweisenden Grundsatzurteil maßgeblich gestärkt. Nach der verbindlichen Entscheidung stellen Streiks des eigenen Flug- oder Bodenpersonals einer Airline keine 'außergewöhnlichen Umstände' im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 dar. Fluggesellschaften sind somit verpflichtet, betroffenen Passagieren bei Annullierungen oder großen Verspätungen Ausgleichszahlungen zu leisten.
Hintergrund des Verfahrens waren Klagen zahlreicher Reisender, denen europäische Airlines nach gewerkschaftlich organisierten Ausständen von Piloten und Flugbegleitern die gesetzlichen Entschädigungen von 250 bis 600 Euro verweigert hatten. Die Fluglinien hatten argumentiert, dass Streikmaßnahmen außerhalb ihrer betrieblichen Kontrolle lägen.
Abgrenzung außergewöhnlicher Umstände in der EU-Verordnung 261/2004
Die Luxemburger Richter wiesen diese Rechtsauffassung entschieden zurück und zogen eine klare Trennlinie zwischen unternehmensinternen und externen Arbeitskämpfen. Meinungsverschiedenheiten über Gehälter, Arbeitszeiten oder Altersversorgung seien untrennbar mit der normalen unternehmerischen Tätigkeit einer Fluggesellschaft verbunden.
Da das Management einer Airline die Tarifverhandlungen selbst führt und somit direkten Einfluss auf die Beilegung interner Arbeitskonflikte hat, können Ausstände der eigenen Belegschaft nicht als unvorhersehbares Ereignis gewertet werden. Streiks externer Fluglotsen oder staatlicher Sicherheitskräfte gelten hingegen weiterhin als außergewöhnliche Umstände.
“Internal industrial actions regarding employment terms form an inherent part of normal commercial management and cannot exempt air carriers from passenger compensation obligations under EU law.”
Finanzielle Folgen für Airlines und Stärkung des Verbraucherschutzes
Europäische Verbraucherschutzverbände begrüßten den Richterspruch ausdrücklich, da Fluggesellschaften in der Vergangenheit regelmäßig Zahlungen nach Streikwellen pauschal abgelehnt hatten. Rechtsexperten erwarten, dass das Urteil die Durchsetzung offener Ansprüche vor nationalen Amtsgerichten erheblich beschleunigt.
Während Luftfahrtverbände vor steigenden Kostenbelastungen für europäische Carrier warnten, schafft das Urteil in allen 27 EU-Mitgliedstaaten endgültige Rechtssicherheit und erhöht den wirtschaftlichen Anreiz für Airlines, Tarifkonflikte frühzeitig am Verhandlungstisch zu lösen.




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