Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein weitreichendes Urteil gefällt: Der US-Technologiekonzern Meta darf personenbezogene Daten, die auf Websites und Apps von Drittanbietern gesammelt wurden, nicht zeitlich unbegrenzt für zielgerichtete Werbung zusammenführen. Das Urteil stärkt den in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten Grundsatz der Datenminimierung.

Die Richter in Luxemburg stellten klar, dass ein Betreiber sozialer Netzwerke nicht pauschal alle über Tracking-Technologien erfassten Daten horten darf, ohne klare Speicherfristen und Verwendungsbeschränkungen einzuhalten. Die Entscheidung zielt direkt auf das Herzstück personalisierter Werbemodelle im Internet.

Grundsatz der Datenminimierung setzt digitaler Profilbildung Grenzen

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems vor heimischen Gerichten. Schrems hatte beanstandet, dass Meta das Surf- und Konsumverhalten der Nutzer im gesamten Internet lückenlos überwacht, um detaillierte Persönlichkeitsprofile für Anzeigenkunden zu erstellen.

Der EuGH betonte in seiner Urteilsbegründung, dass selbst wenn ein Nutzer sensible Informationen im Rahmen öffentlicher Diskussionen preisgibt, dies Plattformen keinen Freibrief ausstellt, diese Angaben unbegrenzt mit externen Tracking-Daten zu verknüpfen.

“Nach der DSGVO darf der Betreiber eines sozialen Netzwerks wie Meta nicht sämtliche personenbezogenen Daten unbegrenzt für zielgerichtete Werbung verwenden, ohne das Gebot der Datenminimierung zu beachten.” — Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union

Folgen für Geschäftsmodelle der Plattformökonomie in Europa

Datenschutzorganisationen in ganz Europa feierten das Urteil als Meilenstein für die Rechte der Verbraucher. Aufsichtsbehörden wie die irische DPC stehen nun in der Pflicht, verbindliche Löschungsfristen für Werbeprofile durchzusetzen.

Meta kündigte an, die Urteilsgründe eingehend zu prüfen, verwies jedoch auf bereits implementierte Privatsphäre-Einstellungen. Dennoch setzt der Spruch aus Luxemburg verbindliche Standards für die gesamte Digitalwirtschaft in der EU.

Frequently Asked Questions

Was hat der EuGH im Verfahren gegen Meta entschieden?

Der EuGH untersagt Meta die zeitlich unbegrenzte Nutzung externer Nutzerdaten für zielgerichtete Werbung.

Wer hat das Verfahren vor dem EuGH ins Rollen gebracht?

Die Klage ging auf den österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück.

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