Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) haben ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Regulierung konkretisiert. Die Reformen verlangen von der UBS Group AG den Aufbau von bis zu 25 Milliarden US-Dollar an zusätzlichem hartem Kernkapital (CET1), um die Stabilität des Schweizer Finanzsystems nach der staatlich begleiteten Notübernahme der Credit Suisse dauerhaft abzusichern.

Hintergrund der verschärften Vorgaben ist die enorme Dimension des neu entstandenen Finanzriesen. Mit einer konsolidierten Bilanzsumme von rund 1,7 Billionen Dollar ist die UBS mehr als doppelt so groß wie das jährliche Bruttoinlandsprodukt der Schweiz. Die Aufsichtsbehörden machten deutlich, dass ein unkontrollierter Zusammenbruch für die Schweizer Volkswirtschaft untragbar wäre.

Aufbau harter Eigenkapitalpuffer gegen Systemrisiken

Ein Kernpunkt der Gesetzesrevision betrifft die Eigenkapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften. Bisherige regulatorische Erleichterungen bei der Verbuchung von Auslandseinheiten in den USA, Großbritannien und Asien sollen abgeschafft werden, sodass künftig eine vollständige Eigenmittelunterlegung durch die Konzernmutter erfolgen muss.

Zusätzlich pocht die FINMA auf erweiterte Kompetenzen. Die Aufsichtsbehörde verlangt unter anderem ein direktes Bussenregime, die Möglichkeit zur Aberkennung von Managerboni bei exzessiver Risikobereitschaft sowie die Einführung eines Senior Managers Regime nach internationalem Vorbild.

“A banking giant whose balance sheet exceeds twice Switzerland's annual economic output requires rigorous capital buffers and enhanced emergency resolution mechanisms to protect taxpayers.”

Parlamentarischer Prozess und schärfere Aufsichtsbefugnisse

Das Management der UBS warnte wiederholt davor, dass überzogene regulatorische Kapitalanforderungen die internationale Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Wall-Street-Rivalen gefährden könnten. In Politik und Öffentlichkeit herrscht jedoch parteiübergreifend Einigkeit darüber, den Schweizer Steuerzahler künftig wirksam vor Bankenrettungen zu schützen.

Der Bundesrat wird den Gesetzesentwurf in Kürze zur parlamentarischen Beratung an die Bundesversammlung überweisen. Der Großbank dürfte dabei eine mehrjährige Übergangsfrist eingeräumt werden, um die geforderten Milliardenbeträge schrittweise über einbehaltene Gewinne aufzubauen.

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