Die südkoreanische Nationalversammlung hat am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit weitreichende Änderungen des Gesetzes zur Verhütung von Sexualdelikten und zum Opferschutz verabschiedet. Künftig stehen der Erwerb, der Besitz, das Speichern sowie das bewusste Anschauen nicht-einvernehmlicher, sexuell expliziter Deepfake-Inhalte unter strikter Kriminalstrafe. Für den Gesetzentwurf stimmten 241 Abgeordnete bei nur einer Gegenstimme und drei Enthaltungen.
Personen, die synthetisch hergestellte pornografische Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen besitzen, kaufen, abspeichern oder konsumieren, müssen fortan mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 30 Millionen Won (rund 20.300 Euro) rechnen. Bislang erfasste das südkoreanische Strafrecht lediglich die Herstellung und aktive Verbreitung, wodurch Konsumenten straffrei blieben.
Paragrafen treffen nun Ersteller und Endnutzer manipulierter Nacktbilder
Zugleich verschärfte der Gesetzgeber das Strafmaß für Hersteller und Händler erheblich: Die Höchststrafe für das Anfertigen oder In-Umlauf-Bringen von pornografischen Deepfakes wurde von fünf auf sieben Jahre Haft heraufgesetzt. Geschieht die Verbreitung zu gewerblichen Zwecken oder aus Gründen des finanziellen Profits, drohen nun zwingend zwischen drei und zehn Jahren Zuchthaus.
Die Gesetzesinitiative ist das Resultat monatelanger heftiger Proteste der Zivilgesellschaft, nachdem Enthüllungsberichte weitverzweigte Netzwerke geheimer Chatgruppen auf dem Messenger-Dienst Telegram aufgedeckt hatten. Tausende Schülerinnen, Studentinnen, Soldatinnen und Lehrerinnen mussten feststellen, dass ihre harmlosen Porträtfotos aus sozialen Netzwerken missbraucht worden waren.
“This landmark legislation sends an unequivocal message that digital sex crimes utilizing synthetic media are grave human rights violations that will be met with severe criminal punishment.”
Öffentlicher Aufschrei nach Enthüllung krimineller Netzwerke auf Telegram
Flankierend verabschiedete das Parlament Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes: In- und ausländische Plattformbetreiber werden nun gesetzlich verpflichtet, beanstandete synthetische Nacktaufnahmen nach Meldung durch Regierungsstellen umgehend zu löschen. Bei vorsätzlicher Untätigkeit drohen den Plattformen empfindliche Geldstrafen.
Opferschutzorganisationen begrüßten die Neuregelung als dringend notwendigen Schritt, um der missbräuchlichen Ausbreitung von generativer KI juristische Grenzen zu setzen. Das Ministerium für Geschlechtergleichstellung und die Polizeibehörden kündigten Sonderkommissionen an, um Täter konsequent zu verfolgen und Opfern professionelle Löschhilfe anzubieten.




Comments (0)
Log in to join the discussion.