Die Europäische Kommission hat heute verbindliche Durchführungsleitlinien zu Artikel 28 des Digital Services Act (DSA) vorgelegt, um Minderjährige vor psychischen Schäden durch Online-Plattformen zu schützen.

Die Vorgaben richten sich an sogenannte VLOPs (Very Large Online Platforms) wie TikTok, Instagram, YouTube, Snapchat und X und verlangen tiefgreifende Modifikationen ihrer Empfehlungsalgorithmen.

Aus für unendliches Scrollen und Autoplay

Die Plattformen müssen für Nutzer unter 18 Jahren suchtfördernde Designmuster standardmäßig abschalten. Dazu zählen das unendliche Nachladen von Inhalten (Infinite Scroll), automatische Videowiedergabe und nächtliche Push-Nachrichten.

Ebenso untersagt sind algorithmische Verkettungen, die vulnerable Jugendliche in Abwärtsspiralen mit Inhalten zu Essstörungen oder Depressionen ziehen.

“Kinder haben das Recht auf einen sicheren digitalen Raum ohne verhaltenspsychologische Manipulationen zur Maximierung von Werbegewinnen.”

Datensparsame Altersverifikation gefordert

Zur Altersfeststellung verlangt Brüssel moderne kryptografische Methoden wie Zero-Knowledge-Proofs, die keine Sammlung von biometrischen Daten oder Ausweiskopien erfordern.

Kommen die Betreiber den Auflagen nicht innerhalb von 90 Tagen nach, drohen Strafzahlungen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes.

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