Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat offiziell Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) im schweizerischen Lausanne gegen den Freispruch des italienischen Tennis-Weltranglistenersten Jannik Sinner eingelegt.
In einer Stellungnahme am Dienstag erklärte die Behörde mit Hauptsitz in Montreal, dass sie eine Sperre von einem bis zu zwei Jahren für den diesjährigen Australian-Open- und US-Open-Gewinner anstrebe. Die Einstufung des Falls als 'kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit' durch ein Schiedsgericht sei juristisch unhaltbar.
Kontaminationstheorie und das Urteil der ersten Instanz
Sinner war im März 2024 während des Masters-Turniers in Indian Wells zweimal positiv auf geringste Mengen des anabolen Steroids Clostebol getestet worden. Die International Tennis Integrity Agency (ITIA) machte den Vorfall erst Ende August publik, nachdem ein Gutachtergremium Sinners Entlastungsargumente bestätigt hatte.
Sinners Team hatte dargelegt, dass sein damaliger Physiotherapeut Giacomo Naldi ein in Italien rezeptfreies Wundspray (Trofodermin) zur Behandlung einer Schnittwunde an seinem eigenen Finger nutzte und die Substanz bei anschließenden Massagen ohne Handschuhe auf Sinner übertrug.
“Nach Auffassung der WADA war die Feststellung, es liege 'kein Verschulden oder keine Nachlässigkeit' vor, nach den geltenden Bestimmungen nicht korrekt. Die WADA beantragt eine Sperre von einem bis zwei Jahren.”
WADA-Berufung fordert Sperre vor dem Sportgerichtshof
Der Fall hatte in der Tennisszene heftige Reaktionen ausgelöst. Zahlreiche Profis und Beobachter kritisierten Ungleichbehandlungen und warfen den Verbänden vor, dass Superstars wie Sinner diskreter und nachsichtiger behandelt würden als schlechter platzierte Spieler.
Sinner, der derzeit beim ATP-Turnier in Peking aufschlägt, zeigte sich tief enttäuscht über den WADA-Vorstoß. Er habe den Ermittlern lückenlos alle Fakten offengelegt und sei zuversichtlich, dass auch der CAS seine Unschuld bestätigen werde.




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