Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am Dienstag mit einem Grundsatzurteil der umstrittenen Praxis behördlicher Zwangsabrisse mit Planierraupen Einhalt geboten. Die Richterbank stellte klar, dass der Staat Wohn- oder Geschäftsräume von Bürgern nicht zerstören darf, bloß weil gegen diese strafrechtliche Ermittlungen laufen. Ein Gremium unter den Richtern B.R. Gavai und K.V. Viswanathan urteilte, dass solche Strafmaßnahmen das Recht auf Wohnung nach Artikel 21 und die verfassungsmäßige Gewaltenteilung verletzen.

In den vergangenen Jahren hatten mehrere Landesregierungen in Nord- und Zentralindien wiederholt Baumaschinen entsandt, um binnen Stunden nach Ausschreitungen Wohnungen von Verdächtigen dem Erdboden gleichzumachen. Bürgerrechtsorganisationen zogen vor das höchste Gericht und argumentierten, dass dieses Vorgehen Unschuldige in Sippenhaft nehme und rechtsstaatliche Gerichtsverfahren aushebele.

Verfassungsrechtliche Schranken Gegen Außergerichtliche Sanktionen

In ihrer Urteilsbegründung verwarfen die Richter das Argument der Stadtverwaltungen, es handle sich um gewöhnliche baupolizeiliche Maßnahmen. Wer gezielt die Unterkünfte von Beschuldigten planiere, während baurechtswidrige Nachbargebäude unangetastet blieben, handle aus unzulässigen Vergeltungsmotiven. Die Exekutive besitze weder die rechtliche noch die moralische Befugnis, Schuld festzustellen oder Strafen zu vollstrecken.

Künftig ist vor jedem Abriss von Privateigentum eine schriftliche Ankündigung von mindestens 15 Tagen per Einschreiben sowie durch sichtbaren Aushang vorgeschrieben. Darin müssen die exakten baurechtlichen Mängel dargelegt und Anhörungstermine vor unabhängigen Einspruchsstellen gewährt werden.

“Die Exekutive darf sich nicht zum Richter aufschwingen und beschließen, das Haus eines Beschuldigten zu zerstören. Das Gesetz muss über behördliche Willkür triumphieren.”

Fristen, Beweispflichten und Persönliche Haftung von Beamten

Zudem verlangte der Gerichtshof die lückenlose Videoaufzeichnung aller behördlichen Schritte und deren Hinterlegung auf einem öffentlichen Transparenzportal. Beamte, die vorsätzlich gegen diese Auflagen verstoßen, müssen mit Verfahren wegen Missachtung des Gerichts, Disziplinarmaßnahmen sowie persönlicher Schadensersatzpflicht rechnen.

Juristische Experten und Anwaltskammern feierten das Verdikt als wegweisende Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit in der größten Demokratie der Erde. Recht werde im Gerichtssaal gesprochen und nicht mit der Baggerschaufel auf der Straße diktiert.

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