Die Europäische Kommission hat am Mittwoch formell vorgeschlagen, das Inkrafttreten der wegweisenden EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Damit reagiert Brüssel auf massiven diplomatischen Gegenwind aus wichtigen Partnerländern und der Wirtschaft.

Nach dem Verordnungsvorschlag, der noch von Europaparlament und Mitgliedstaaten im Rat gebilligt werden muss, soll das Gesetz für Großunternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 greifen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wird die Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Reaktion auf internationale Kritik und unzureichende IT-Systeme

Die 2023 verabschiedete Verordnung untersagt die Einfuhr von sieben Schlüsselrohstoffen—Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz—in den EU-Binnenmarkt, sofern Unternehmen nicht per Satellitengeodaten nachweisen können, dass diese nicht auf nach 2020 gerodeten Flächen angebaut wurden.

Handelspartner wie die USA, Brasilien und Indonesien hatten wiederholt gewarnt, dass die technischen Prüfplattformen der EU noch nicht einsatzbereit seien und massive bürokratische Hürden den milliardenschweren Agrarhandel lahmzulegen drohten.

“Eine zwölfmonatige Einführungsphase ist eine ausgewogene Lösung, um internationale Marktteilnehmer von Beginn an bei einer reibungslosen Umsetzung zu unterstützen, ohne unsere Klimaziele aufzugeben.” — Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission

Dringlichkeitsverfahren im EU-Parlament und Protest der Umweltschützer

Während Wirtschaftsverbände und Importeure die Atempause erleichtert begrüßten, übten Umweltorganisationen scharfe Kritik. Sie warnten, dass jede Verzögerung des Gesetzes die Zerstörung lebenswichtiger Primärwälder vorantreibe und das grüne Profil der Europäischen Union beschädige.

Flankierend zur Fristverlängerung legte die Kommission überarbeitete Leitlinien für die Sorgfaltspflichten vor. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun im Eiltempo vor dem ursprünglichen Stichtag am 30. Dezember 2024 abgeschlossen werden.

Frequently Asked Questions

Wann soll die EU-Entwaldungsverordnung nach dem neuen Vorschlag in Kraft treten?

Für größere Firmen am 30. Dezember 2025 und für kleinere Betriebe am 30. Juni 2026.

Welche Agrargüter sind von der EUDR-Regelung betroffen?

Betroffen sind Erzeugnisse aus Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Naturkautschuk, Soja sowie Holzprodukte.

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